Inhalt dieser Ausgabe
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Geschäftsbedingungen Erfolgsmanagement Laspas für ”Die Virtuelle”:

1. Allgemeines:
Der Inserent hat dafür zu sorgen, dass die Unterlagen für die Einschaltung (Texte, Bilder, Grafik) rechtzeitig beigestellt werden. Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Schwierigkeiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses (z.B. Partnerseite).

2. Haftung und Schadensersatz:
Der Auftraggeber garantiert Erfolgsmanagement mit seiner Unterschrift oder Bestellung per E-Mail, dass die beigestellten, zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen (Bilder, Texte, Grafik) gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter verletzen. Sollten auf die erfolgte Schaltung Ansprüche erhoben werden, so verpflichtet sich der Auftrag-geber, Erfolgsmanagement für alle gestellten Ansprüche schad- und klaglos zu halten und für etwaig entstandenen Schaden aufzukommen. Diese Verpflichtung versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten. Erfolgsmanagement behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollten Ansprüche aus diesen Rechtsverletzungen gestellt werden, so ist Erfolgsmanagement berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers/Agentur demjenigen bekannt zu geben, der diese Ansprüche erhebt. Erfolgsmanagement übernimmt keine Haftung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen. Erfolgsmanagement schließt eine Haftung für Schäden, die durch das mögliche Erscheinen einer Einschaltung entstehen aus und haftet auch nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Virtuellen oder Anwendungen aus Inhalten, die Lesern oder dritten Personen aus welchen Gründen auch immer entstehen. Alternativtherapien können keinen Arztbesuch ersetzen und deren Anwendungen im privaten Bereich geschieht immer auf Risiko des Anwenders.

3. Stornogebühren und Rückziehung:
Bei Rückziehung von Aufträgen bis 8 Tage vor dem Erscheinungstermin der Virtuellen wird ein Betrag von 20% der vereinbarten Summe fällig. Bei Zurückziehung von Sonder-aufträgen wird je nach bereits angefallenen Kosten ein Betrag von mindestens 50% in Rechnung gestellt. Bei Rückziehung von Aufträgen ab 8 Tagen vor Erscheinungstermin wird eine Aufwandsentschädigung von 50% der vereinbarten Summe fällig. Eine Rückziehung kann nur schriftlich, mit Unterschrift eingereicht werden (Fax, Postweg). Sollte sich der Erscheinungstermin aus technischen Gründen verschieben kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

4. Zahlungsbedingungen:
Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne jegliche Abzüge. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass uns die Gutschrift des Betrages spätestens 8 Tage nach Rechnungs-datum vorliegt. Sämtliche Bankspesen gegen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.

5. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung zu beauftragen. Zu den Kosten und Aufwendungen der Forderungseinziehung gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, Erfolgsmanagement alle auflaufenden Kosten (Spesen, Gebühren, etc.) voll zu ersetzen, die Erfolgsmanagement durch die Verfolgung seiner Ansprüche entstehen.

6. Terminverlust von Teilzahlungsbeträgen:
Die Begünstigung der Teilzahlung erlischt, wenn Sie mit auch nur einem Teilzahlungsbetrag 6 Wochen in Verzug geraten. Nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen wird die Gesamtforderung fällig.

Salvatorische Klausel:
Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein, behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

Gerichtstand Wien.
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